Erstellt am: 10.03.2021
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Kategorie: Fragen

Wer hat Eigengut?

Bei Gütertrennung hat jeder Ehegatte ausschliesslich Eigengut. Es gehört ihm allein.

Bei Gütergemeinschaft (ohne besondere Regelungen) umfasst das Eigengut von Gesetzes wegen die einem Ehegatten ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch dienenden Gegenstände (Kleider, Toilettenartikel etc.) und Genugtuungsansprüche.

Unter dem Normalfall der Errungenschaftsbeteiligung besteht das Eigengut (ohne besondere ehevertragliche Abmachungen)

  • aus den ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch dienenden Gegenständen,
  • aus den Vermögenswerten, die einem Ehegatten zu Beginn des Güterstandes gehören oder ihm später durch Erbgang oder sonstwie unentgeltlich zufallen,
  • aus Genugtuungsansprüchen und
  • aus Ersatzanschaffungen für Eigengut.

Durch Ehevertrag können die Ehegatten Errungenschaftsvermögen, das für die Ausübung eines Berufes oder den Betrieb eines Gewerbes bestimmt ist, von der Errungenschaft in das Eigengut verschieben, ebenso Eigengutserträge.