Erstellt am: 10.03.2021
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Kategorie: Fragen

Wie wird Ehegatten-Unterhalt berechnet?

Orientierungspunkt ist bei lebensprägender Ehe der gebührende Unterhalt. Dies ist der letzte eheliche Lebensstandard vor der Trennung, zuzüglich trennungsbedingte Mehrkosten.

Das Bundesgericht hat kürzlich seine Praxis modifiziert. Details dazu finden Sie hier.

Bei rund zehnjährigem Getrenntleben (Trennung bis Scheidungsurteil) ist der Lebensstandard während des Getrenntlebens massgeblich, sofern er nicht (aus Gründen im Machtbereich des Unterhaltsberechtigten) höher liegt als der letzte Standard vor der Trennung.

Bei nicht lebensprägender Ehe ist Referenzgrösse der voreheliche Lebensstandard.

Das Bundesgericht hat die zweistufige Berechnungsmethode als anwendbar erklärt.

Auch ist Vorsorgeunterhalt für den Aufbau einer angemessenen Altersvorsorge zu prüfen.

Für verschiedene Lebensabschnitte müssen unterschiedliche Phasenberechnungen angestellt werden.

Stets bleibt das Existenzminimum des Unterhaltsschuldners geschützt.