Erstellt am: 10.03.2021
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Kategorie: Informationen

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hat ein Elternteil allein die elterliche Sorge inne, kann er allein über den Wohnort des Kindes entscheiden. In aller Regel haben heute aber beide Eltern die elterliche Sorge gemeinsam. Dann kann kein Elternteil allein über einen Wohnsitzwechsel des Kindes entscheiden. Können sie sich nicht einigen, entscheidet das Gericht.