Erstellt am: 10.03.2021
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Kategorie: Informationen

Berechnung des Unterhalts für Ehegatten

Orientierungspunkt ist bei lebensprägender Ehe der gebührende Unterhalt. Dies ist der letzte eheliche Lebensstandard vor der Trennung, zuzüglich trennungsbedingte Mehrkosten.

Das Bundesgericht hat kürzlich seine Praxis modifiziert. Details dazu finden Sie hier

Bei nicht lebensprägender Ehe ist Referenzgrösse der voreheliche Lebensstandard.

Die zweistufige Methode berücksichtigt Einnahmen und Ausgaben.

Auch ist Vorsorgeunterhalt für den Aufbau einer angemessenen Altersvorsorge zu prüfen.

Für verschiedene Lebensabschnitte müssen unterschiedliche Phasenberechnungen angestellt werden.

Stets bleibt das Existenzminimum des Unterhaltsschuldners geschützt.