Besuchsrecht
Richtlinie ist stets das Kindeswohl. Soweit dieses gewahrt wird, sind die Eltern frei, das sog. Besuchs- und Ferienrecht zu regeln. Eigentlich geht es dabei um die Aufteilung von Betreuungsanteilen. Dabei ist auf die Bedürfnisse der Kinder altersgerecht Rücksicht zu nehmen.