Erstellt am: 10.03.2021
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Kategorie: Informationen

Errungenschaft

Errungenschaft ist neben Eigengut eine der beiden Gütermassen, die jeder Ehegatte unter dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung haben kann.

Der Errungenschaft gehören diejenigen Vermögenswerte an, die ein Ehegatte während der Dauer des Güterstandes entgeltlich erwirbt, namentlich sein Arbeitserwerb, Leistungen von Personalfürsorgeeinrichtungen, Sozialversicherungen und Sozialfürsorgeeinrichtungen, Entschädigungen wegen Arbeitsunfähigkeit, Erträge des Eigenguts und Ersatzanschaffungen für Errungenschaft.