Erstellt am: 10.03.2021
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Kategorie: Informationen

Ferien

Das Gesetz sieht keinen bestimmten Ferienanspruch vor. Leitschnur ist das Kindeswohl. Können sich die Eltern unter altersgerechtem Einbezug der Kinder verständigen, sind sie in diesem Rahmen frei, welche Ferienregelung sie treffen und wie sie diese später handhaben.