Erstellt am: 10.03.2021
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Kategorie: Informationen

Gericht

Für eine Trennung muss das Gericht nicht angerufen werden. Es kann aber im Streitfall ersucht werden, eine Trennungsregelung anzuordnen.

Eine Scheidung muss gerichtlich ausgesprochen werden. Allerdings können die Ehegatten bei einvernehmlicher Regelung dem Gericht gemeinsam die Scheidung beantragen.