Erstellt am: 10.03.2021
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Kategorie: Informationen

Gütergemeinschaft

Bei Scheidung nimmt jeder Ehegatte aus dem Gesamtgut zurück, was bei Errungenschaftsbeteiligung sein Eigengut wäre.

Das verbleibende Gesamtgut wird unter den Ehegatten hälftig aufgeteilt.

Ehevertraglich kann davon abgewichen werden.