Erstellt am: 10.03.2021
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Kategorie: Informationen

Kapitalleistung

Hat ein Ehegatte bei Errungenschaftsbeteiligung oder Gütergemeinschaft eine Kapitalleistung einer Vorsorgeeinrichtung oder zwecks Abgeltung von Arbeitsunfähigkeit erhalten, fällt diese in die Errungenschaft bzw. in das Gesamgut. Bei einer Scheidung ist der für nacheheliche Renten bestimmte Kapitalbetrag dem Eigengut des Betreffenden anzurechnen.