Erstellt am: 10.03.2021
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Kategorie: Informationen

Konvention

Eine Konvention oder Scheidungsvereinbarung beinhaltet i.d.R. den gemeinsamen Scheidungsantrag der Ehegatten sowie die von ihnen vorgesehene Regelung der Kinderbelange, des Unterhalts für Kinder und gegebenenfalls Ehegatten, Aufteilung der Pensionskassenanwartschaften und des Vermögens, ferner die Kostenübernahme von Gericht und Anwälten.