Erstellt am: 10.03.2021
|
Kategorie: Informationen

Miteigentum

Steht ein Vermögenswert in Miteigentum, können die Ehegatten frei entscheiden, ob sie es dabei belassen wollen, ob sie ihn verkaufen oder ganz an einen der Ehegatten übertragen möchten.

Können sie sich nicht einigen, kann bei Errungenschaftsbeteiligung jeder die Zuweisung an ihn verlangen, wenn er überwiegende Interessen nachweist.