Erstellt am: 10.03.2021
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Bundesgericht : gueterrecht

Güterrecht

Dies hängt vom Güterstand der Ehegatten und von einem allfälligen Ehevertrag ab.

Unter Errungenschaftsbeteiligung behält jeder Ehegatte sein Eigengut und teilt mit dem andern seine Errungenschaft (sofern ein Vorschlag zu verzeichnen ist).

Bei Gütergemeinschaft steht jedem Ehegatten das zu, was bei Errungenschaftsbeteiligung sein Eigengut wäre. Der Rest wird hälftig geteilt.

Unter Gütertrennung behält jeder Ehegatte, was ihm ohnehin bereits gehört.