Erstellt am: 17.11.2022
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Kategorie: Blog

Welche Gerichte sind in der Schweiz für eine Scheidung zuständig?

Einheitliches Scheidungsrecht in der ganzen Schweiz

Das Scheidungsrecht ist in der Schweiz vereinheitlicht. In jedem Kanton sind die gleichen Gesetzesbestimmungen des Zivilgesetzbuchs (ZGB) anzuwenden. 

Die Art. 111 - 115 ZGB regeln die Scheidungsvoraussetzungen bei einvernehmlicher Scheidung und bei Scheidung auf Klage.

Die Scheidungsfolgen sind in den Art. 119 - 134 ZGB geregelt. Dabei geht es um den Unterhalt für Kinder und geschiedene Ehegatten, um die Aufteilung der Pensionskassenguthaben, aber auch um den Namen nach der Scheidung und die eheliche Wohnung.

Die Aufteilung des Vermögens, die güterrechtliche Auseinandersetzung, unterliegt den Bestimmungen von Art. 204 ff. ZGB.

Auch wenn in jedem Kanton somit das gleiche Scheidungsrecht gilt, wird es in der Praxis dennoch in den verschiedenen Kantonen zum Teil mit unterschiedlichen Nuancen angewendet.

 

Wie finde ich das zuständige Gericht?

Das Scheidungsverfahren ist ebenfalls schweizweit einheitlich geregelt, und zwar in den Art. 23 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO).

Art. 23 ZPO besagt, dass für eine Scheidung das Gericht am schweizerischen Wohnsitz einer Partei zwingend zuständig ist.

Wenn die Ehegatten in verschiedenen Kantonen wohnen, können sie wählen, in welchem Kanton die Scheidung durchgeführt werden soll.

Innerhalb der einzelnen Kantone gilt dasselbe. Zuständig sind die Gerichte in den Gerichtsbezirken, in welchen die Ehegatten Wohnsitz haben.

Sucht man ein zuständiges Scheidungsgericht, muss man zuerst klären, wo der Wohnsitz der Ehegatten liegt, und zwar auf Ebene der Kantone und dann der innerkantonalen Gerichtsbezirke.

Weiss man nicht, zu welchem innerkantonalen Gerichtsbezirk eine Ortschaft gehört, kann man sich bei der Wohnsitzgemeinde erkundigen.

Will man ein erstinstanzliches Scheidungsurteil weiterziehen, muss man an das zweitinstanzliche Gericht desselben Kantons gelangen. Dessen Urteil kann man beim Bundesgericht anfechten.

 

Welche Gerichte gibt es in meinem Kanton?

Hier finden Sie die erstinstanzlichen Scheidungsgerichte für jeden der 26 Kantone:

Kanton
Aargau (AG)
Appenzell Ausserrhoden (AR)
Appenzell Innerrhoden (AI)
Basel-Landschaft (BL)
Basel-Stadt (BS)
Bern (BE)
Fribourg / Freiburg (FR)
Genève / Genf (GE)
Glarus (GL)
Graubünden (GR)
Jura (JU)
Luzern (LU)
Neuchâtel / Neuenburg
Nidwalden (NW)
Obwalden (OW)
St. Gallen (SG)
Schaffhausen (SH)
Schwyz (SZ)
Solothurn (SO)
Thurgau (TG)
Ticino / Tessin (TI)
Uri (UR)
Valais / Wallis (VS)
Vaud / Waadt (VD)
Zug (ZG)
Zürich (ZH)

 

Checkliste für eine Scheidung

Hier finden Sie eine Checkliste mit den Unterlagen für eine Scheidung. Je nach Situation sind nicht alle darin aufgeführten Unterlagen nötig oder braucht es weitere Unterlagen.

Hier finden Sie eine Checkliste zum Herunterladen.

 

Scheidung ohne Anwalt?

In der Schweiz darf man - im Unterschied zu anderen Staaten - auch ohne Anwalt an ein Gericht gelangen.

Es empfiehlt sich aber, die Anträge und Berechnungen richtig vorzubereiten, sei es mit einem Online-Tool wie FairDivorce123 oder mit einem Anwalt. 

 

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